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Mittwoch, 25. September 2024

Auch die Unschuldsvermutung mit Füssen getreten


Nur eine Frage
an den "Tages-Anzeiger" sowie Johannes Hillig vom "Blick": Sie wissen schon, dass die Unschuldsvermutung gilt, also nicht geschrieben werden darf, dass es die Schläger auf dem Foto sind, oder?